Senioren service
SANDRA Gruber

...weil Menschlichkeit verbindet!

Leistungen der Pflegekassen


 

Entlastungsleistungen §45b SGB XI ab Pflegegrad 1 monatlich 125,00 €

Hierbei handelt es sich um eine Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag mit einer finanziellen Zusatzleistung von bis zu 125,00 € monatlich.

 

Verhinderungspflege §39 SGB XI ab Pflegegrad 2 jährlich bis zu 2.418,00 €

Die Pflege kann vorübergehend nicht durch die bisherige Pflegeperson erfolgen und wird durch eine andere Person, einen Pflegedienst oder in einer Pflegeeinrichtung durchgeführt. Die Pflegekasse übernimmt dann nach §39 SGB XI ab einem Pflegegrad 2 die Kosten für maximal 2418,00 € im Jahr.

Beispiele der Verhinderung können sein: Urlaub, Krankheit oder andere Gründe.

 

Umwandlungsanspruch §45a SGB XI ab Pflegegrad 2

Mit dem zusätzlichen Budget aus der Umwandlung von Sachleistungen können Sie zusätzliche Entlastungsleistungen finanzieren. Neben dem eigentlichen 125,00 € monatlichen Entlastungsbetrag, können maximal 40 % des ihren Pflegegrad zustehenden Sachleistungsbudget in Anspruch genommen werden. Diese Möglichkeit gilt für die Pflegegrade 2 – 5.

 

 

Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragsstellung weiter!